Ich habe mittlerweile einen Blick in die FAQs geworfen, wo die Frage beantwortet wird, warum es sich bei der Verordnung und angekündigten Modellprojekten nicht um die Säule 2 handelt:
„Dies ist nicht die „zweite Säule“ des Eckpunktepapiers. Die „zweite Säule“ sollte in einem umfassenden und detaillierten Gesetz bundesweit Cannabisfachgeschäfte erproben. Zuständig für die Erarbeitung eines solchen Gesetzentwurfs ist das Bundesministerium für Gesundheit.“
Quelle:
https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-konsumcannabis-forschung/FAQList.html
Natürlich hätte ich mich über die ursprünglich angedachte Säule 2 gefreut. Damit hätten sich Regionen dem bundesweiten Modellprojekt anschließen können, was niedrigschwelliger gewesen wäre. Aber dem wurde bereits vor Monaten klar eine Absage erteilt und wäre jetzt eh nicht mehr möglich gewesen.
Immerhin kommen jetzt vereinzelte Modellprojekte, welche bereits vor Jahren angestrebt und immer vom damals zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgelehnt wurden. Also ist die jetzige Verordnung vom BMEL besser als nichts. Lieber den Spatz in der Hand und so…
Ich nenne es mal Säule 1,5