Kategorie: Rund um Cannabis

Meine persönlichen Gedanken zu mehr oder weniger aktuellen Themen rund um Cannabis. Dies stellt allerdings keinerlei journalistische Arbeit dar.

  • MedCanG Referentenentwurf von Nina Warken

    Am 14.07.2025 hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen Referentenentwurf zur Verschärfung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) an Verbände zur Stellungnahme geschickt. Das MedCanG ist ein Teil des Cannabisgesetzes (CanG), das am 01.04.2024 in Kraft getreten ist. 

    Der Referentenentwurf sieht im Wesentlichen zwei Dinge vor: 

    • Keine Verschreibung von Cannabis über Telemedizin-Plattformen 
    • Kein Apothekenversand von Cannabis 

    Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) und die Bundesärztekammer (BÄK) haben zuletzt auch medienwirksam für Verschärfungen plädiert, die bis zur Rückführung ins BtMG reichten. Wir kennen Hardliner und deren Getöse bereits aus der Zeit vor der Verabschiedung des CanG. 

    Dennoch gab es immer wieder Stimmen aus Apothekerkreisen, man wolle „Hilfe“ beim Vertrieb anbieten, weil Cannabis ja ach so gefährlich sei. So äußerte sich z. B. die Vorsitzende des Berliner Apothekervereins, Anke Rüdinger, in der Berliner Zeitung am 28.10.2022. 

    Stand jetzt verdienen einige spezialisierte Apotheken in Kombination mit Telemedizin-Plattformen viel Geld mit Cannabis als Medizin. Telemedizin-Plattformen bieten aktuell einen sehr niedrigschwelligen Zugang per Fragebogen, ohne persönlichen Arztkontakt. Hinzu kommen meiner Meinung nach fragwürdige Marketingstrategien, die gezielt Freizeitkonsumenten ansprechen. Das kann man natürlich kritisieren, aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass dem Schwarzmarkt ein erheblicher Teil abgegraben wird – eben weil man saubere, klar deklarierte Ware erhält, wie sie sonst kaum verfügbar ist. Beim Eigenanbau gibt es keine klare Deklaration, und in Anbauvereinen erhält man in der Regel nur grobe Angaben zum THC-/CBD-Gehalt. 

    Es ist also nicht verwunderlich, dass Freizeitkonsumenten solche niedrigschwelligen Angebote nutzen. Dadurch werden nicht zuletzt auch Steuereinnahmen generiert und Arbeitsplätze geschaffen. 

    Aktuell kann man bei vielen Plattformen bis zu 100 g im Monat „bestellen“ (also verschrieben bekommen). Das ist im Vergleich zu den Mengen, die Anbauvereine abgeben dürfen, ein Vorteil für Freizeitkonsumenten mit hohem Bedarf. Auch Patienten mit chronischen Erkrankungen können solche Mengen durchaus benötigen. 

    Es gibt auch Fälle, in denen Menschen größere Mengen über Apotheken beziehen und mit mehr oder weniger Gewinn weiterverkaufen. Das finde ich persönlich nicht gut – aber immerhin werden auch diese „Kunden“ mit sauberem Cannabis versorgt. 

    Was in der Diskussion oft untergeht: Der niedrigschwellige Zugang wird auch von vielen Menschen genutzt, die Cannabis tatsächlich medizinisch verwenden – und sei es auch teilweise zum Freizeitgebrauch. Das Thema ist komplexer als das Schwarz-Weiß-Denken konservativer Stimmen, die es oberflächlich oder gar durch die prohibitionistische Brille betrachten. 

    Gerade im ländlichen Raum kann es mitunter unmöglich sein, einen aufgeschlossenen Arzt zu finden, der Cannabis auf Privatrezept verschreibt. Die Kostenübernahme durch eine Krankenkasse ist nochmal ein ganz anderes Thema und sollte natürlich nicht leichtfertig gewährt werden – erst recht nicht allein auf Basis eines ausgefüllten Fragebogens ohne Arztkontakt. 

    Wie im Referentenentwurf festgestellt wird, ist die Menge an medizinischem Cannabis seit Inkrafttreten des CanG (inkl. MedCanG) erheblich gestiegen. Der Großteil – 91 % – wird jedoch auf Privatrezept verschrieben, also von Selbstzahlern getragen. 

    Wie Tim Szent-Ivanyi in einem RND-Kommentar vom 15.07.2025 treffend bemerkte, wird hier unter dem Vorwand des Patientenwohls versucht, das CanG schrittweise abzuschaffen – noch vor der eigentlich vorgesehenen Evaluierung im Herbst, die ohnehin viel zu früh kommt. 

    Ich persönlich rechne nicht damit, dass dieser Referentenentwurf in seiner jetzigen Form durchkommt – hoffentlich bleibt am Ende gar nichts davon übrig. Der Status quo ist sicherlich nicht perfekt und ursprünglich so nicht geplant gewesen. Aber was sind die Alternativen? 

    Wenn man den Referentenentwurf so durchwinken würde, wäre das wieder ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt – dazu muss man kein Genie sein. 

    Wären die Auflagen für Anbauvereine nicht so hoch und der Widerstand mancher Bundesländer nicht so groß, hätten wir wahrscheinlich längst mehr solcher Abgabestellen. Für mich als Gelegenheitskonsument mit geringem Verbrauch sind diese Vereine jedoch nicht attraktiv. Eine monatliche Abnahmeverpflichtung, Mitglieds- und Aufnahmegebühren sowie das ganze Drumherum schrecken mich ab. Dennoch mag es für andere Menschen gut passen – was zu begrüßen ist. Hier wäre eine Deregulierung dringend geboten, um mehr Menschen wie mich zu erreichen. 

    Ich setze meine Hoffnung derzeit auf die SPD, die das CanG schließlich in dieser Form auf den Weg gebracht hat. Ziel sollten kommerzielle Fachgeschäfte sein, die allerdings Änderungen auf EU-Ebene voraussetzen. Das bedeutet, dicke Bretter zu bohren – was durchaus zehn Jahre dauern kann. Danach müssten die Fachgeschäfte erst aufgebaut werden. 

    Aus Sicht der SPD würde ich die Änderungswünsche der Union blockieren und sie stattdessen ins Boot holen, um Fachgeschäfte zu ermöglichen. Dadurch würde sich das Thema Telemedizin weitgehend erübrigen. 

    Falls sich eine Verschärfung nicht verhindern lässt, könnte ich mit folgenden Regelungen zumindest leben – auch wenn ich sie nicht aktiv fordere: 

    • Apothekenversand unverändert beibehalten. 
    • Telemedizin mit Fragebogen weiterhin zulassen, aber begrenzen. 
    • Für 18- bis 21-Jährige maximal 25 g pro Monat mit einer THC:CBD-Ratio von mindestens 3:1. 
    • Ab 21 Jahren maximal 60 g pro Monat ohne weitere Einschränkungen. 

    Wer von diesen Regeln abweichen möchte, müsste dann z. B. ein Erstgespräch via Video-Call oder in Präsenz führen – mit jährlicher Wiederholung. Also sowohl als auch. Man muss die Bedürfnisse der Patient*innen in ländlichen Regionen mitdenken. 

    Das sind nur Gedanken aus meiner laienhaften Sicht – andere mögen da klüger sein. 

    Ich setze mich allerdings für den Status quo ein. Nicht, weil ich Telemedizin-Plattformen oder Cannabis-Apotheken fördern möchte, sondern weil ich zum einen an die Patient*innen denke und zum anderen an die Freizeitkonsumenten, die sonst auf den Schwarzmarkt ausweichen würden. 

    Das primäre Ziel ist und bleibt: Fachgeschäfte. 

  • Aktuelle Situation bezüglich Cannabis

    Wir befinden uns in diesem Moment, wo ich diese Zeilen schreibe, in folgender Situation:

    1. Cannabis ist seit dem 01.04.2024 bezüglich Besitz, Eigenanbau und Anbauvereinigungen entkriminalisiert (manche nennen es „teilweise“ legalisiert). Das ist die sogenannte „Säule 1“.
      Dies wurde mit dem Cannabisgesetz (CanG) realisiert.
    2. Die von der vor kurzen zerbrochenen Ampelregierung versprochene „Säule 2“ ist leider bisher noch keine Realität. Im Rahmen der Säule 2 sollten bundesweit Fachgeschäfte in Modellregionen zugelassen werden, welche Cannabis von professionellen Produzenten an Studienteilnehmer verkaufen sollten. Etwas vergleichbares gibt es bereits in der Schweiz.
    3. Diese Säule 2 sollte als Argumentationsgrundlage für Änderungen auf Ebene der europäischen Union (EU) dienen. Die dortigen Änderungen sollten am Ende zum Ziel der „Säule 3“ führen.
      Eine echte Legalisierung mit Fachgeschäften.
    4. Statt der Säule 2 kam jetzt eine abgespeckte Variante, durch die Verordnung des BMEL am 11.12.2024. Dadurch sind zumindest einzelne Modellprojekte möglich, welche bereits angekündigt wurden.
      siehe auch:
      Neuigkeiten vom BMEL
      Ergänzungen zur BMEL-Verordnung – Säule 1,5

    Wie sich zeigt und von vielen Experten im Vorfeld kritisiert wurde, sind die Regelungen im CanG insbesondere für die Anbauvereinigungen (CAV) zu restriktiv und bürokratisch. Dennoch gibt es einige hartgesottene Cannabis-Liebhaber, die sich diesem Wahnsinn stellen und erfolgreich CAV gegründet haben. Dies ist allerdings auch in den unterschiedlichen Bundesländer schwer bis sehr schwer.

    Es wurde eine Aufklärungskampagne vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlicht, welche ich in Teilen kritisiere, da sie mitunter stigmatisierend wirkt. Dennoch nicht komplett daneben. Siehe hier:
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/infos-cannabis.html

    Ich hätte mir allerdings damals, als ich noch gar keine Ahnung hatte, Tipps von erfahrenen Konsumenten gewünscht. Dem widme ich mich hier auf meiner Seite in erster Linie aus meiner laienhaften Sicht. Vielleicht hilft es irgendwem.

  • Elton John ist gegen die Cannabis-Legalisierung

    Ich finde es gut, dass er sich für andere Menschen einsetzt, die Probleme mit dem Konsum von Substanzen entwickelt haben. Und an sich sollte man Cannabis nicht verharmlosen, aber auch nicht verteufeln.

    Schade, dass er wieder den Mythos Cannabis als Einstiegsdroge ins Spiel bringt, welcher wissenschaftlich nicht haltbar ist.

    „I maintain that it’s addictive. It leads to other drugs. And when you’re stoned – and I’ve been stoned – you don’t think normally,“ he says. „Legalizing marijuana in America and Canada is one of the greatest mistakes of all time.“ *

    Er vergisst dabei, dass Prohibition der Gesellschaft insgesamt und dem Individuum Schaden zufügt.
    Ehrliche Aufklärung und Harm Reduction hilft hingegen.

    Seine Rückschlüsse kann ich nicht nachvollziehen, weil er seine Erfahrungen zu Zeiten der Prohibition gesammelt hat. Scheinbar ist er leider geistig darin verweilt. Man könnte noch darüber diskutieren, ob manche Regulierungen in den USA zu locker sind. Aber selbst die schlechteste Regulierung ist in meinen Augen immer noch besser, als ein komplettes Verbot und somit eine Subventionierung der organisierten Kriminalität.

    *Quelle seiner Aussagen:
    https://time.com/7201151/icon-of-the-year-2024-elton-john/

    https://www.spiegel.de/panorama/leute/elton-john-saenger-warnt-vor-legalisierung-von-marihuana-a-f8029706-2b8f-43db-992c-861e51245663

  • Ergänzungen zur BMEL-Verordnung – Säule 1,5

    Ich habe mittlerweile einen Blick in die FAQs geworfen, wo die Frage beantwortet wird, warum es sich bei der Verordnung und angekündigten Modellprojekten nicht um die Säule 2 handelt:

    „Dies ist nicht die „zweite Säule“ des Eckpunktepapiers. Die „zweite Säule“ sollte in einem umfassenden und detaillierten Gesetz bundesweit Cannabisfachgeschäfte erproben. Zuständig für die Erarbeitung eines solchen Gesetzentwurfs ist das Bundesministerium für Gesundheit.“

    Quelle:
    https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-konsumcannabis-forschung/FAQList.html

    Natürlich hätte ich mich über die ursprünglich angedachte Säule 2 gefreut. Damit hätten sich Regionen dem bundesweiten Modellprojekt anschließen können, was niedrigschwelliger gewesen wäre. Aber dem wurde bereits vor Monaten klar eine Absage erteilt und wäre jetzt eh nicht mehr möglich gewesen.

    Immerhin kommen jetzt vereinzelte Modellprojekte, welche bereits vor Jahren angestrebt und immer vom damals zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgelehnt wurden. Also ist die jetzige Verordnung vom BMEL besser als nichts. Lieber den Spatz in der Hand und so…

    Ich nenne es mal Säule 1,5

  • Neuigkeiten vom BMEL

    Unverhofft kommt oft… ich hätte nicht mehr damit gerechnet, dass nach dem Ampel-Aus und ewiger Funktstille von Cem Özdemir doch noch etwas zum Thema Modellprojekte kommt. Auch wenn es sich laut Aussage vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nicht um die „Säule 2“ handelt, welche eigentlich angekündigt war.

    siehe BMEL-Pressemitteilung vom 11.12.2024:
    https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/142-vo-cannabis-forschung.html

    Welche genauen Unterschiede zur ursprünglich angekündigten „Säule 2“ jetzt bestehen sollen, erkenne ich nicht auf den ersten Blick.
    Dennoch scheinen jetzt Modellprojekte mit Fachgeschäften möglich zu sein. Auf jeden Fall eine gute Sache.

    siehe Tagesschau-Artikel vom 11.12.2024:
    https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-modellprojekt-cannabis-laeden-in-zwei-berliner-bezirken-sollen-im-sommer-2025-oeffnen-100.html