Am 14.07.2025 hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen Referentenentwurf zur Verschärfung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) an Verbände zur Stellungnahme geschickt. Das MedCanG ist ein Teil des Cannabisgesetzes (CanG), das am 01.04.2024 in Kraft getreten ist.
Der Referentenentwurf sieht im Wesentlichen zwei Dinge vor:
- Keine Verschreibung von Cannabis über Telemedizin-Plattformen
- Kein Apothekenversand von Cannabis
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) und die Bundesärztekammer (BÄK) haben zuletzt auch medienwirksam für Verschärfungen plädiert, die bis zur Rückführung ins BtMG reichten. Wir kennen Hardliner und deren Getöse bereits aus der Zeit vor der Verabschiedung des CanG.
Dennoch gab es immer wieder Stimmen aus Apothekerkreisen, man wolle „Hilfe“ beim Vertrieb anbieten, weil Cannabis ja ach so gefährlich sei. So äußerte sich z. B. die Vorsitzende des Berliner Apothekervereins, Anke Rüdinger, in der Berliner Zeitung am 28.10.2022.
Stand jetzt verdienen einige spezialisierte Apotheken in Kombination mit Telemedizin-Plattformen viel Geld mit Cannabis als Medizin. Telemedizin-Plattformen bieten aktuell einen sehr niedrigschwelligen Zugang per Fragebogen, ohne persönlichen Arztkontakt. Hinzu kommen meiner Meinung nach fragwürdige Marketingstrategien, die gezielt Freizeitkonsumenten ansprechen. Das kann man natürlich kritisieren, aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass dem Schwarzmarkt ein erheblicher Teil abgegraben wird – eben weil man saubere, klar deklarierte Ware erhält, wie sie sonst kaum verfügbar ist. Beim Eigenanbau gibt es keine klare Deklaration, und in Anbauvereinen erhält man in der Regel nur grobe Angaben zum THC-/CBD-Gehalt.
Es ist also nicht verwunderlich, dass Freizeitkonsumenten solche niedrigschwelligen Angebote nutzen. Dadurch werden nicht zuletzt auch Steuereinnahmen generiert und Arbeitsplätze geschaffen.
Aktuell kann man bei vielen Plattformen bis zu 100 g im Monat „bestellen“ (also verschrieben bekommen). Das ist im Vergleich zu den Mengen, die Anbauvereine abgeben dürfen, ein Vorteil für Freizeitkonsumenten mit hohem Bedarf. Auch Patienten mit chronischen Erkrankungen können solche Mengen durchaus benötigen.
Es gibt auch Fälle, in denen Menschen größere Mengen über Apotheken beziehen und mit mehr oder weniger Gewinn weiterverkaufen. Das finde ich persönlich nicht gut – aber immerhin werden auch diese „Kunden“ mit sauberem Cannabis versorgt.
Was in der Diskussion oft untergeht: Der niedrigschwellige Zugang wird auch von vielen Menschen genutzt, die Cannabis tatsächlich medizinisch verwenden – und sei es auch teilweise zum Freizeitgebrauch. Das Thema ist komplexer als das Schwarz-Weiß-Denken konservativer Stimmen, die es oberflächlich oder gar durch die prohibitionistische Brille betrachten.
Gerade im ländlichen Raum kann es mitunter unmöglich sein, einen aufgeschlossenen Arzt zu finden, der Cannabis auf Privatrezept verschreibt. Die Kostenübernahme durch eine Krankenkasse ist nochmal ein ganz anderes Thema und sollte natürlich nicht leichtfertig gewährt werden – erst recht nicht allein auf Basis eines ausgefüllten Fragebogens ohne Arztkontakt.
Wie im Referentenentwurf festgestellt wird, ist die Menge an medizinischem Cannabis seit Inkrafttreten des CanG (inkl. MedCanG) erheblich gestiegen. Der Großteil – 91 % – wird jedoch auf Privatrezept verschrieben, also von Selbstzahlern getragen.
Wie Tim Szent-Ivanyi in einem RND-Kommentar vom 15.07.2025 treffend bemerkte, wird hier unter dem Vorwand des Patientenwohls versucht, das CanG schrittweise abzuschaffen – noch vor der eigentlich vorgesehenen Evaluierung im Herbst, die ohnehin viel zu früh kommt.
Ich persönlich rechne nicht damit, dass dieser Referentenentwurf in seiner jetzigen Form durchkommt – hoffentlich bleibt am Ende gar nichts davon übrig. Der Status quo ist sicherlich nicht perfekt und ursprünglich so nicht geplant gewesen. Aber was sind die Alternativen?
Wenn man den Referentenentwurf so durchwinken würde, wäre das wieder ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt – dazu muss man kein Genie sein.
Wären die Auflagen für Anbauvereine nicht so hoch und der Widerstand mancher Bundesländer nicht so groß, hätten wir wahrscheinlich längst mehr solcher Abgabestellen. Für mich als Gelegenheitskonsument mit geringem Verbrauch sind diese Vereine jedoch nicht attraktiv. Eine monatliche Abnahmeverpflichtung, Mitglieds- und Aufnahmegebühren sowie das ganze Drumherum schrecken mich ab. Dennoch mag es für andere Menschen gut passen – was zu begrüßen ist. Hier wäre eine Deregulierung dringend geboten, um mehr Menschen wie mich zu erreichen.
Ich setze meine Hoffnung derzeit auf die SPD, die das CanG schließlich in dieser Form auf den Weg gebracht hat. Ziel sollten kommerzielle Fachgeschäfte sein, die allerdings Änderungen auf EU-Ebene voraussetzen. Das bedeutet, dicke Bretter zu bohren – was durchaus zehn Jahre dauern kann. Danach müssten die Fachgeschäfte erst aufgebaut werden.
Aus Sicht der SPD würde ich die Änderungswünsche der Union blockieren und sie stattdessen ins Boot holen, um Fachgeschäfte zu ermöglichen. Dadurch würde sich das Thema Telemedizin weitgehend erübrigen.
Falls sich eine Verschärfung nicht verhindern lässt, könnte ich mit folgenden Regelungen zumindest leben – auch wenn ich sie nicht aktiv fordere:
- Apothekenversand unverändert beibehalten.
- Telemedizin mit Fragebogen weiterhin zulassen, aber begrenzen.
- Für 18- bis 21-Jährige maximal 25 g pro Monat mit einer THC:CBD-Ratio von mindestens 3:1.
- Ab 21 Jahren maximal 60 g pro Monat ohne weitere Einschränkungen.
Wer von diesen Regeln abweichen möchte, müsste dann z. B. ein Erstgespräch via Video-Call oder in Präsenz führen – mit jährlicher Wiederholung. Also sowohl als auch. Man muss die Bedürfnisse der Patient*innen in ländlichen Regionen mitdenken.
Das sind nur Gedanken aus meiner laienhaften Sicht – andere mögen da klüger sein.
Ich setze mich allerdings für den Status quo ein. Nicht, weil ich Telemedizin-Plattformen oder Cannabis-Apotheken fördern möchte, sondern weil ich zum einen an die Patient*innen denke und zum anderen an die Freizeitkonsumenten, die sonst auf den Schwarzmarkt ausweichen würden.
Das primäre Ziel ist und bleibt: Fachgeschäfte.